House of Lords – Written Evidence: Argumente gegen die Frauenquote aufgenommen

House of Lords*

Es ist Mike Buchanan und mir gelungen, die Argumente, die gegen eine Frauenquote in den Aufsichtsräten von Unternehmen sprechen, in das parlamentarische Rampenlicht zu stellen. Soweit ich sehe ist dies erstmals der Fall (dies gilt sowohl für die Zusammenstellung aller Argumente, die gegen eine Frauenquote sprechen als auch dafür, dass Palamentarier sich genötigt sehen, die entsprechenden Argumente zur Kenntnis zu nehmen) und insofern ein großer Erfolg. Ab sofort steht denjenigen, die sich für die Argumente gegen die Frauenquote in Aufsichtsräten interessieren, nicht nur die Veröffentlichung auf sciencefiles zur Verfügung, sondern – und das ist ja für Deutsche besonders wichtig – es gibt die entsprechenden Argumente nunmehr mit einem offiziellen Stempel.

Das gesamte Written Evidence des Committee on the European Union, Sub Committe B, Internal Market, Infrastructure and Employment, findet sich hier:

Written Evindence Submitted

Die Beiträge, die der Campaign for Merit in Business zuzurechnen sind, finden sich auf den Seiten 47-49 und 106-111. Wer dem gesamten Prozess genauer folgen will, kann sich auf der Seite der Campaign for Merit in Business entsprechend informieren.

Wie dieser Erfolg zeigt, ist es durchaus möglich, die Phallanx des Staatsfeminismus zu durchbrechen und Gehör zu finden. Es ist alles eine Frage der Wahl der richtigen Themen und einer wissenschaftlich fundierten Argumentation. Vielleicht bringt dies die „Beschneidungsenthusiasten“ in der deutschen Männerbewegung zumindest kurzzeitig zum Nachdenken.

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8Comments

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  1. 1
    Michael

    Für jemanden der das Beschneidungs eigentlich nicht mehr ansprechen will, verweist der Herr Klein aber häufig darauf.
    Ansonsten, Glückwunsch für den Erfolg.

  2. 6
    DerRadfahrerVomFMR

    Gratulation!

    Erfolge unserer Kollegen in England bringen alle Männerrechtler in Deutschland zum Nachdenken. Aus Nichtbeschneidungsenthusiasten wie mich.

    Mir als Männerrechtler geht es um Ergebnisse, und wenn die jemand anders erzielt, ist dies erstens genauso erfreulich, und zweitens zwecks Nachahmbarkeit zu untersuchen.

    Den Zusammenhang mit der Beschneidungsdabatte stellst Du an dieser Stelle freiwillig und, wie ich finde, unnötigerweise her.

    Was uns auf einer Sachebene zwangsweise trennt, ist, dass wir in unserer Rolle als Männerrechtler für Dinge eintreten, die in ihrer Natur nicht wissenschaftlich herleitbar sind, wie etwa die Gleichberechtigung von Männern und Frauen. Dies ist eine politische und bestenfalls ethische, aber keineswegs wissenschaftliche Forderung.

    Wo sich erfreuliche Synergien ergeben, wie etwa im vorliegenden Artikel beschrieben, finde ich dies prima, und damit, dass dies nicht bei allen Themen gegeben ist, kann ich leben, und ich hoffe, Du auch.

    Grüßle, der Radfahrer vom Forum Männerrechte

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