Patriarchat III: Wie und warum der Staatsfeminismus das Patriarchat inszeniert

Das Patriarchat – Teil III

von Dr. habil. Heike Diefenbach

3. Das Patriarchat als gesellschaftliche Organisationsform   postindustrieller, moderner Staaten oder der Weltbevölkerung insgesamt

Die Auffassung, dass derzeit ein Patriarchat in mehr oder weniger allen Gesellschaften der Erde herrsche oder “zählebige [patriarchalische] Grundstrukturen” (Klenner 2002) (nahezu) überall auf der Welt, auch in postindustriellen, modernen Gesellschaften, Frauen systematisch benachteiligten, ist die Basis des Staatsfeminismus, wie er nicht nur von einzelnen Staatsregierungen, insbesondere in der westlichen Welt, seit den 1960er-Jahren institutionalisiert worden ist, sondern als leitende sozialpolitische Idee auch in internationalen Organisationen (wie z.B. der EU) etabliert ist.[1] Ein Nachweis darüber, dass diese Auffassung in der Realität zutrifft, erfolgt im Rahmen des Staatsfeminismus nicht. Anscheinend wird aus der Tatsache, dass Frauenpolitik weltweit in staatlichen Organisationen verankert ist, geschlossen, dass sie notwendig sein müsse, und von dieser Notwendigkeit wiederum wird auf die Existenz umfassender patriarchalischer Strukturen geschlossen. Deren Behauptung soll Fördermaßnahmen für Frauen begründen wie z.B. die Einrichtung von Positionen für Frauenbeauftragte in öffentlichen Verwaltungen und an Hochschulen und eine Vielzahl von Mentoring- und Coachingprogrammen für Frauen.

Der Staatsfeminismus erschöpft sich jedoch nicht in der Unterstützung oder Förderung von Frauen, die einen Unterstützungs- oder Förderbedarf im Rahmen gegebener Verhältnisse haben bzw. Unterstützung oder Förderung explizit nachfragen, sondern er fasst Frauen als mehr oder weniger homogene Gruppe auf und unterstellt ihnen ein gemeinsames Interesse, wie es z.B. in Quotenregelungen zum Ausdruck kommen soll. Und er strebt einen Umbau der Gesellschaft an: die gesellschaftlichen Verhältnisse sollen so reguliert und gesteuert werden, dass die Vorstellung, die die für den Staatsfeminismus Verantwortlichen von Gleichstellung (und nicht von Gleichberechtigung) haben, verwirklicht ist.[2]

Kritik:

Wenn von der Verankerung von Frauenpolitik in staatlichen Organisationen auf ihre Notwendigkeit oder auch nur Erwünschtheit durch die Bevölkerung (und insbesondere die weibliche Bevölkerung) geschlossen wird, und hieraus wiederum geschlossen wird, dass patriarchalische Strukturen vorliegen müssen, und schließlich weiter geschlossen wird, dass (mehr) Fördermaßnahmen für Frauen notwendig wären, weswegen die Verankerung von Frauenpolitik notwendig war und weiterhin notwendig ist, dann handelt es sich um einen Zirkelschluss bzw. eine Tautologie, also um eine logisch nicht akzeptable Begründung. Ein alternativer Nachweis patriarchalischer Strukturen wird im Rahmen des Staatsfeminismus aber nicht geführt.

Wenn man diejenigen Indikatoren heranzieht, die normalerweise herangezogen wurden, wenn man ein Patriarchat oder Matriarchat identifizieren wollte, insbesondere Abstammungs- und Erbfolgeregeln sowie rechtliche Ungleichstellung von Frauen und Männern, dann lässt sich festhalten, dass heute in weiten Teilen der Erde und jedenfalls in der westlichen Welt von einem Patriarchat oder patriarchalischen Strukturen keine Rede sein kann: Sowohl die väterliche als auch die mütterliche Abstammungslinie werden anerkannt, Menschen erben sowohl von ihren Müttern als auch von ihren Vätern, und Männer und Frauen sind rechtlich gleichgestellt und werden in der Regel auch so behandelt. Es gibt keine Hindernisse für Frauen mit Bezug auf ihre Bildung oder die Ausübung einer Erwerbstätigkeit, und ein großer Teil von Frauen ist erwerbstätig. Der Lohn aus ihrer Erwerbstätigkeit ist ihr Eigentum, das ihnen eine unabhängige und selbstbestimmte Lebensführung erlaubt. Ab 18 Jahren sind Frauen ebenso wie Männer volljährig, vertragsfähig und rechtlich von ihren Eltern unabhängig. Bei Eheschließung geht das Eigentum einer Frau nicht in den Besitz des Mannes über, sie hat ebenso wie der Mann das Recht, sich scheiden zu lassen, und sie hat eine Vielzahl von Rechtsansprüchen gegenüber ihrem Mann und dem Steuerzahler im Fall der Scheidung und im Hinblick auf die Aufzucht von Kindern. Frauen, die nie oder nur für kurze Zeit vollzeit oder überhaupt nie erwerbstätig waren, hatten und haben Ansprüche auf die Renten, die sich ihre Ehemänner durch Erwerbstätigkeit erworben haben, und außerdem werden auch Ausbildungs- und Erziehungszeiten mit Bezug auf Rentenansprüche anerkannt.

Es verwundert daher nicht, dass der Staatsfeminismus sich schwer tut, in der westlichen Welt und den meisten nicht-westlichen Staaten Elemente dessen festzustellen, was als Teil patriarchalischer Strukturen gelten könnte. Er hat sich dementsprechend darauf zurückgezogen, die Wirkung aktueller oder vergangener patriarchalischer Strukturen überall dort zu behaupten, wo ein gesellschaftliches Gut nicht zu mindestens fünfzig Prozent auf Frauen entfällt, und konsequenterweise ist das wichtigste Schlagwort des Staatsfeminismus im öffentlichen Diskurs auch nicht mehr das “Patriarchat”, sondern die “Geschlechtergleichstellung” bzw. die Ergebnisgleichheit für die Geschlechter. Es geht nicht mehr um die Beseitigung von Herrschaft von Männern über Frauen, sondern um “den Abbau noch bestehender sozialer Ungleichheiten zwischen Männern und Frauen” (Klenner 2002).[3]  Die Rede von “patriarchalischen Strukturen” dient in diesem Zusammenhang dazu, jede ungleiche Verteilung eines Gutes auf die Geschlechter als illegitim und daher veränderungswürdig zu kennzeichnen – ungeachtet der Frage, ob diese Verteilung ein Ergebnis von Benachteiligungen oder von freien Willensentscheidungen von Männern und Frauen sind.[4] Sie dient aber auch dazu, andere Verteilungsprinzipien als das Gleichheitsprinzip zu diskreditieren, denn um Gleichheit herzustellen, müssen Gerechtigkeitsprinzipien, nach denen bislang Verteilungen vorgenommen wurden, z.B. das Prinzip der Leistung, außer Kraft gesetzt werden. Und weil diese Prinzipien rational begründet sind und individuelle Gerechtigkeit (statt Gruppengleichheit) schaffen, werden sie als Ausdruck männlicher Rationalität und männlichen Individualismus bezeichnet, die weiblicher Irrationalität – in der feministischen Literatur spricht man allerdings lieber von Sinnlichkeit oder Einfühlungsvermögen[5] – und weiblichem Kollektivismus entgegenstehen.[6] Und dies verweist zurück auf Engels und seinen Traum von der Rückkehr in den Urkommunismus, der frei ist von angeblich männlicher “platte[r] Habgier” und der Orientierung am “lumpigen Individuum” (Engels 1984[1884]: 204), so dass das “Patriarchat” zur Bezeichnung bestimmter realer Verhältnisse zwar untauglich ist, aber als Denkfigur im Rahmen bestimmter Weltanschauungen und im Kampf um Ressourcen heute wie damals von ungebrochener Aktualität und politischer Relevanz ist.

 


Fussnoten:

[1] Im ersten Band der “Routledge International Encyclopedia of Women” wird Staatsfeminismus oder “state feminism” wie folgt definiert: “… state feminism refers to mobilization within and through formal government organizations charged with attending to women’s interests, such as the Women’s Bureau of the U.S. Department of Labor …. State feminism includes mobilization within international quasi-governmental organizations such as the United Nations and the European Union” (Routledge International Encyclopedia of Women 2000: 10/11).

[2] Eine solche Feststellung mag das ein oder andere Gemüt erregen. Dabei kann dies bereits durch die Durchsicht eines einzigen, beliebigen Dokumentes des Staatsfeminismus gezeigt werden. Und weil auch diese Feststellung voraussichtlich das ein oder andere Gemüt erregen wird, folgt hier der – notwendigerweise etwas längere – Nachweis, und zwar anhand des ersten Gleichstellungsberichtes der Bundesregierung aus dem Jahr 2011 (Bundesministerium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend 2011):

Bereits im Titel des Berichtes wird versucht, Chancengleichheit und Gleichstellung in eins zu setzen. er lautet: “Neue Wege – Gleiche Chancen. Gleichstellung von Frauen und Männern im Lebensverlauf. Erster Gleichstellungsbericht”. Eine solche In-Eins-Setzung ist aber logisch unmöglich, denn gleiche Chancen sind nur wichtig im Rahmen von Verteilungen, die nach einem Gerechtigkeitsprinzip vorgenommen werden sollen. Z.B. muss jeder dieselbe Chance auf Bildung haben, wenn mehr oder weniger angenehme und lohnende Arbeitsplätze nach dem meritokratischen Prinzip in Bezug auf das, was man im Bereich der eigenen Bildung geleistet hat, verteilt werden sollen. Wenn dagegen alle Personen unabhängig davon, was sie in Sachen Bildung geleistet haben, Arbeitsplätze erhalten sollen oder alle Arbeitsplätze mit derselben Lohnzahlung verbunden werden, also alle im Ergebnis gleich gestellt (nicht: im Verlauf eines Entscheidungs- oder Verteilungsprozesses gleichermaßen nach bestimmten Kriterien behandelt!) werden sollen, dann ist das Konzept der Chancengleichheit völlig überflüssig. Wenn beschlossen ist, dass 100 Euro unter 10 Personen gleich verteilt werden sollen – die Personen sollen bei der Auszahlung also gleichgestellt werden –, dann ist die Chance per definitionem für jeden gleich. Oder besser: Von Chancen zu reden, macht überhaupt keine Sinn mehr, denn zur In-Empfangnahme einer vorher festgelegten (gleichen) Auszahlung für jede/n ist keinerlei “Chance” auf irgendetwas mehr notwendig.

Man lese vor diesem Hintergrund im Bericht weiter, z.B. auf Seite 10, wo es heißt: “Eine zeitgemäße Gleichstellungspolitik zielt auf Gleichberechtigung und Chancengleichheit für Frauen und Männer. Sie will es Frauen und Männern ermöglichen, sich von starren Rollenmustern zu lösen, und ihre Rolle selbst zu definieren. Die Gleichstellungspolitik für Jungen und Männer der Bundesregierung will ein Bewusstsein dafür schaffen, dass Jungen und Männer ihre Rolle neu finden müssen[!]. Während Frauen über Jahrzehnte der Frauenbewegung und der institutionalisierten Frauenpolitik für sich neue Rollenbilder entwickelt haben, Erwerbstätigkeit und Kinder nicht mehr als Gegensätze gelten, gibt es für viele Männer eine Diskrepanz zwischen der Geschlechterrolle, die ihre Väter gelebt haben, zwischen gesellschaftlichen Zuschreibungen wie der des Familienernährers und eigenen Rollenvorstellungen. … Die Kenntnis darüber, wie Jungen leben und wie sie leben wollen, soll Hilfestellungen geben, um durch geeignete politische Maßnahmen den Prozess des Rollenwandels zu unterstützen” (Hervorhebungen d.d.A.). Hier wird versucht, Gleichstellung mit Gleichberechtigung in einen oberflächlichen Einklang zu bringen, indem Gleichberechtigung und Chancengleichheit verbal Rechnung getragen wird. Es wird aber unmissverständlich klar gemacht wird, dass im Interesse von Gleichstellung Jungen und Männern eben kein Recht eingeräumt wird, ihre Geschlechterrollen nicht verändern zu wollen oder eine Männerrolle für sich zu wählen, die “ihre Väter gelebt haben” (welche auch immer das sein mag), denn sie “müssen” [!] ihre Rolle neu finden – ob sie wollen oder nicht. Dementsprechend dient die Kenntnis darüber, wie Jungen leben wollen, auch nur dazu, politische Maßnahmen zu ihrer Umerziehung anzuleiten, denn wie Jungen leben wollen, ist im Zuge der Gleichstellungspolitik kein Umstand, der schlicht akzeptiert und respektiert werden müsste. Wenn eine Gleichverteilung im Ergebnis (man spricht in der Literatur normalerweise von Verteilungsgleichheit, eben im Gegensatz zu Chancengleichheit, s.o.) mit Bezug z.B. auf Erwerbsarbeit und Kinderaufzucht erreicht werden soll, dann kann man ja gerade keine Rücksicht auf die individuellen Wünsche von Männern und Frauen nehmen, denn wenn man das tut, ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass die resultierende Verteilung ungleich ausfallen wird.

An einer anderen Stelle, auf Seite 46, wird darauf hingewiesen, dass in “anderen für Beschäftigung und Karrieren zuständigen Systemen […] Effizienzkriterien [dominieren]”, in denen “nur mühsam vermittelbar [sei], dass Gleichstellung etwa auch in der Forschung oder in Entscheidungsgremien der Wirtschaft kein Gegensatz zu Effizienz und Innovationsfähigkeit ist, sondern innovative Gesellschaften sich durch die Ausschöpfung aller Begabungspotenziale auszeichnen”. Hier wird – implizit – angesprochen, dass Effizienzkriterien Gerechtigkeitskriterien zugrunde liegen, dass es also z.B. effizient ist, diejenigen Personen einzustellen, die nach meritokratischen Kriterien diejenigen sind, die am besten für die Position geeignet sind. Gerechtigkeitskriterien sind aber notwendigerweise individualbezogen und stehen (schon) deshalb im Gegensatz zur Vorstellung, Gleichverteilungen für Gruppen erreichen zu wollen. Im Bericht wird der Gegensatz offensichtlich gesehen, und es wird versucht, diesen Gegensatz “aufzulösen”, indem behauptet wird, dass diejenigen, die z.B. aufgrund von Quoten die Positionen besetzen, die in Abwesenheit von Quoten durch diejenigen besetzt worden wären, die für die Position am besten geeignet wären, nicht nur (bislang anscheinend unentdeckte) Begabungspotenziale darstellen würden, sondern diese Begabungen in der Realität vorhanden wären oder mit der Zeit entwickelt würden, dass sich also Potenziale irgendwie und irgendwann in Realität transformieren würden. Idealerweise würden sich in allen quotierten oder quotierbaren Bevölkerungsgruppen gleiche Verteilungen von Begabungen oder Interessen zeigen, aber die Wahrscheinlichkeit hierfür ist gering, denn selbst dann, wenn in den verschiedenen Bevölkerungsgruppen gleich viele und gleichermaßen Begabte zu finden wären, so würden sie einander hinsichtlich ihrer Präferenzen kaum so entsprechen, dass sich am Ende eine Gleichverteilung nach Geschlecht ergäbe. Kurz: Solange es Individuen gibt, wird man mit Verteilungs- bzw. Ergebnisungleichheit rechnen müssen, aber Verteilungsgerechtigkeit herstellen können. Im Kollektivismus wird man Verteilungs- oder Ergebnisgleichheit vorgeben können, damit aber auf jede Form von Verteilungsgerechtigkeit verzichten. Im Kollektivismus wird die Gerechtigkeit für das “lumpige Individuum” (um mit Engels zu sprechen) der Gleichheit für als homogen und real existierend vorgestellte Gruppen geopfert.

Bereits die zitierten Stellen aus einem einzigen Dokument des Staatsfeminismus lassen also erkennen, dass sich dessen Vertreter klar darüber sind, dass sie einen Umbau der Gesellschaft in Richtung Kollektivismus und Ergebnisgleichheit (und weg von Individualismus und Verteilungsgerechtigkeit) anstreben, der auf einigen Widerstand trifft, und dass es notwendig sein wird, die bisher wirksamen Werte, Normen, Standards und Verfahrensweisen zu diskreditieren (wie bestimmte Auffassungen von Männlichkeit) oder zu vereinnahmen (wie Gerechtigkeitsprinzipien und Effizienzkriterien), um diesen Umbau zu erreichen.

[3] Was die Einschätzung der zitierten Autorin zur Geschlechtergleichheit betrifft, so ist sie zunächst der Auffassung: “Von Geschlechtergleichheit kann in Deutschland derzeit nicht die Rede sein”, besinnt sich aber im folgenden Absatz darauf, dass “[d]ie Situation […] widersprüchlich [sei]. Einerseits gibt es Veränderungen in Richtung von mehr Egalität zwischen den Geschlechtern. … Auf der anderen Seite sind die Fakten ebenso wenig bestreitbar, die eine erhebliche Schlechterstellung von Frauen belegen: Erwerbsbeteiligung, Erwerbsmuster und -verläufe unterscheiden sich zwischen Frauen und Männern nach wie vor beträchtlich. Bei den Erwerbseinkommen haben sich die Relationen nur unwesentlich verbessert. In Führungspositionen dringen Frauen trotz der Qualifikationsgewinne erheblich seltener vor. Der größte Teil der Haus- und Familienarbeit wird weiterhin von Frauen erbracht, und ihr Arbeitslosigkeits- und Verarmungsrisiko ist größer als das von Männern. Die Partizipation von Frauen im politischen Bereich ist keineswegs paritätisch” (Klenner 2002).

Diese Argumentation ist natürlich eine willkürliche: Die “Schlechterstellung” von Frauen darin besteht, dass bestimmte Güter oder Risiken zu unterschiedlichen Anteilen auf Frauen und Männer verteilt sind. Selbstverständlich ließe sich ebenso gut eine Reihe von Fällen anfügen, in denen ein geringerer Anteil gesellschaftlich hochgeschätzter Güter auf Männer als auf Frauen entfällt (z.B. die Lebenserwartung) oder Männer deutlich größere Risiken haben als Frauen (wie z.B. das Unfallrisiko, die Selbstmordrate oder die Beschäftigung in gefährlichen oder bekanntermaßen gesundheitsgefährdenden Berufen). Wollte man dem Beispiel von Klenners Argumentation folgen, müsste man daher eine Schlechterstellung von Männern gegenüber Frauen in der Gesellschaft und damit einen Mangel an Geschlechtergleichheit zuungunsten von Männern konstatieren und deshalb für eine bessere Männerpolitik oder gar Staatsmaskulismus eintreten.

 [4] Freie Willensentscheidungen, die zu unterschiedlichen Verteilungen von Gütern auf Männer und auf Frauen führen, müssen im Rahmen des Staatsfeminismus als Ergebnisse falschen Bewusstseins im Sinne von Marx interpretiert werden. Ungeachtet der Frage, wie es zu unterschiedlichen Verteilungen von Gütern auf Frauen und Männer kommt, muss man sich mit Karin Gottschall fragen, ob “[a]ngesichts zunehmender sozialer Differenzierungen unter Frauen… Geschlechtszugehörigkeit als ein dauerhafter und alle gesellschaftlichen Bereiche gleichermaßen prägender sozialer Platzanweiser noch angemessen ist” (Gottschall 2000: 15/16).

[5] So liest man z.B. in Ursula Meyers “Einführung in die feministische Philosophie” die folgenden Sätze: “Die feministische Vernunftkritik weist nach, dass das rationale Subjekt, das auch in der modernen Philosophie als Grundprinzip der Erkenntnis und der Moral gilt, in Abgrenzung zur Natur und Sinnlichkeit und damit zur Weiblichkeit definiert wird. … Aus dieser Situation resultieren auch die Schwierigkeiten von Frauen mit der patriarchal geprägten Vernunft” (Meyers 2004: 33; Hervorhebung d.d.A.). Man kann sich vorstellen, was Vertreterinnen der frühen Frauenbewegung, die sie als emanzipatorische Bewegung verstanden, oder deren Vorläuferinnen dazu gesagt hätten, dass man ihnen einhundert oder gar zweihundert Jahre später von feministischer Seite “Schwierigkeiten mit der [als Rationalität gefassten] … Vernunft” attestiert. Vgl. hierzu Wollstonecraft 1796: u.a. 62, 122, 210).

[6] Der Feminismus ist in großen Teilen geprägt von Rationalitäts- und Individuen- sowie Wissenschaftsfeindlichkeit, wobei offenbar davon ausgegangen wird, dass man, nur, weil man weiblichen oder männlichen Geschlechts ist, unterschiedlich empfinde, denke und funktioniere, also von einer Wesensdifferenz von Männern und Frauen auszugehen scheint, was wiederum den Feminismus in weiten Teilen als essentialistische Ideologie ausweist. Einige Beispiele hierfür sind: Konnertz 1991; Krüll 1990; Ostner & Lichtblau 1992; Schaeffer-Hegel & Watson-Franke 1989; Schwickert 2000.

Literatur

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Klicke, um auf Erster-Gleichstellungsbericht-Neue-Wege-Gleiche-Chancen,property=pdf,bereich=bmfsfj,sprache=de,rwb=true.pdf zuzugreifen

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