Messerattacke, Tatmittel „Messer“, ARD oder AfD – Wer lügt schlechter mit Statistik
Der dumme Spruch, nachdem man keiner Statistik glauben soll, die man nicht selbst gefälscht habe, und den Winston Churchill nie gesagt hat (Er war zu intelligent, um einen solchen Unsinn zu verbreiten), er fällt unwillkürlich ein, wenn man den neuesten Kreuzzug gegen die AfD der ARD-Faktenverleger liest, und zwar deshalb, weil man Statistiken nicht einfach fälschen kann, weil Fälschungen sehr leicht identifizierbar sind …
Damit sind wir bei ARD-Chef-Faktenverleger Patrick Gensing und seinem Versuch Nummer x+274 angekommen, die AfD zu diskreditieren (von Beitragszahlern auch der AfD finanziert, versteht sich).
Ausgangspunkt ist die Behauptung „permanenter Messerattacken“, die die AfD-Fraktion, so Patrick Gensing, im Bundestag aufgestellt habe. Allein in Berlin, so zitiert Gensing, seien es 7 Messerattacken pro Tag.
Die Zahl, so erklärt er unter Verlinkung (was selten für die Faktenverleger ist), stamme aus einer Antwort der Senatsverwaltung auf eine schriftliche Anfrage der CDU. Das entspricht nicht den Fakten, denn die schriftliche Anfrage wurde von Peter Trapp (CDU) gestellt. In dieser Antwort heißt es:
„Für das Jahr 2017 wurden insgesamt in 2.737 Fällen von Straftaten gegen das Leben sowie aus den Bereichen der Sexual- und Rohheitsdelikte ein Messer als Tatmittel erfasst.“
Diese Zahl wurde von der AfD durch 365 geteilt, so teilt Gensing das Ergebnis seiner mathematischen Bemühungen mit, denn 2.737 geteilt durch 7 ergibt 7,4986, also mehr als sieben Straftaten in Berlin, bei denen ein Messer als Tatmittel erfasst wurde.
Und jetzt geht es los.
Werde ein Messer als Tatmittel erfasst, dann sei dies nicht – wie von der AfD behauptet – gleichbedeutend mit einer Messerattacke, so Gensing, bevor er das Wort an einen namentlich nicht genannten Sprecher der Berliner Polizei übergibt:
„Die Gesamtzahl, bei der ein Messer erfasst wurde, sei korrekt, teilte die Polizei in Berlin mit. Allerdings bedeute das nicht, dass in all diesen Fällen “Messerattacken” erfolgt seien.
Ein Sprecher der Senatsverwaltung für Inneres sagte dem ARD-faktenfinder, es sei nicht seriös, von den erfassten Fällen auf sieben Messerattacken pro Tag zu schließen. Dies sei faktisch, rechtlich und statistisch nicht haltbar. “Messer als Tatmittel” wird bei Tötungsdelikten, Raub, Körperverletzungen auch dann erfasst, wenn ein Täter ein Messer am Hosenbund sichtbar mitführe, es aber nicht als Tatwaffe im Sinne von “Verletzungen zufügen” einsetze.“
Dass derjenigen/diejenigen, der das gegenüber dem „ARD-faktenfinder“ gesagt haben soll, nicht namentlich genannt werden will/wollen, das ist uns nachvollziehbar.
Die Preisfrage lautet: Wer lügt mehr, die Messerattacken-AfD oder die faktenverleger-ARD? Spielt ein Messer in sieben Straftaten ´pro Tag in Berlin eine entscheidende Rolle oder steckt es im Wesentlichen in Hosenbünden und wird als eine Art Täterschmuck miterfasst, wie ein Unbekannter der Senatsverwaltung gegenüber „ARD-faktenfinder“ behauptet haben soll?
Bereits der Begriff „Tatmittel“ sollte eigentlich denjenigen, die der deutschen Sprache noch mächtig sind, einen Hinweis darauf geben, wann ein Messer erfasst wird, denn Tatmittel meint „Mittel der Tat“ oder „Mittel zur Tat“, in jedem Fall, ein Mittel, mit dem das Tatziel erreicht werden soll. Welche kognitiven Fehlfunktionen ermöglichen es zu behaupten, im Kontext einer gefährlichen Körperverletzung, die als solche erst „erfasst“ wird, wenn erschwerende Umstände wie die Verwendung eines Messers oder eines Schlagstock hinzukommen, habe das „erfasste Messer“ eigentlich keine Rolle gespielt? [In ähnlicher Weise sprechen das BKA und die Berliner dann vom „Tatmittel Internet“, wenn die Tat mit Hilfe des Internets begangen wurde und nicht schon dann, wenn ein Betrüger ein Smartphone in der Hosentasche hatte.]
Man muss ARD-faktenfinder mit der Mission zum Lügen sein, um auf die Idee zu kommen, ein Messer werde auch dann als „Tatmittel“ erfasst, wenn man es zur Zierde mitgeführt hat. Und wo wir beim Lügen sind, stellt sich die Frage, ob es den Gesprächspartner bei der Berliner Senatsverwaltung, der behauptet haben soll, was Gensing zitiert, überhaupt gegeben hat.
Wir fragen das, weil es in so krassem Gegensatz zu dem steht, was die Berliner Polizei selbst in ihrer Polizeilichen Kriminalstatistik zum „Tatmittel Messer“ schreibt. Wir zitieren, weil es so schön ist, die gesamte Passage aus der Statistik des Jahres 2016, in der dem „Tatmittel Messer“ ein eigener Abschnitt gewidmet ist:
Wie man sieht, ist man bei der Berliner Polizei durchaus der Ansicht, ein Messer als Tatmittel mache eine „Messertat“ aus, sei also in den erfassten Fällen keine Täterdekoration, sondern ein Hilfsmittel zur Zielerlangung. Insofern ein Messer, das eingesetzt wird, um z.B. dem Wunsch eines Täters, sich per Raub in den Besitz fremden Eigentums zu bringen, Nachdruck zu verleihen, auch dann, wenn es nicht in der Weise zum Einsatz kommt, dass Opferblut fließt, eher einer Attacke als einer Form des Hosenbund-Schmucks zuzurechnen ist, muss man feststellen, dass die Frage, wer mehr lügt, hier eindeutig zu Gunsten der „ARD-faktenfinder“, bei denen schon der Name Lüge ist, entschieden werden muss.
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Was willst Du mit dem Messer sprich, ….. Das wäre zum Lachen wenn es nicht so traurig wäre!
Sehr wahrscheinlich sind die Statistiken in der Tat defizitär, obwohl man als Zeitungsleser/in das Gefühl haben könnte, gerade einige jungen Leute gehen heutzutage nicht ohne Messer in der Hose aus dem Haus.
In der Antwort des Senats von Berlin ist wortwörtlich die Rede von „ein Messer eingesetzt, um damit zu drohen, einzuschüchtern oder zu verletzen“. Es geht also nicht nur um Fälle, in denen konkret zugestochen wurde und viel Blut floss.(!)
Das von dem anonymen Sprecher angewandte harte Kriterium „Verletzungen zufügen“ (gegenüber: das Messer etwa bei Raub nur „sichtbar mitführen“ …) würde nach meiner Vermutung viele Kriminalfälle verniedlichen:
Wer eine Tankstelle überfällt und dabei eine Pistole in der Hand hält, aber nicht schießt, kann sehr wohl erfolgreich stehlen, ohne dem Tankwart „Verletzungen zugefügt“ zu haben. Wäre das dann keine echte Attacke mit einer Pistole? Der Betroffene hat ja die Pistole als „Tatwaffe“ wohl bemerkt nicht eingesetzt, nur mitgeführt.
Sollte er den Tankwart körperlich angehen, im Extrem durch Schläge töten, muss die Pistole auch nicht zum Einsatz kommen als „Tatwaffe“. Dieses Beispiel macht m. E. klar, dass es nicht nur um das Verletzungen-Zufügen mit einem Instrument gehen kann, sondern um alle Fälle gehen muss, in denen eine sichtbare potenzielle Tatwaffe für das Gegenüber schnell einsetzbar scheint und als Bedrohung fungiert, die sein Verhalten beeinflusst.
„ARD-faktenfinder“ ist doch ein Oxymoron, oder?
Ja.
Genau genommen nicht. Wahrscheinlich finden sie die Fakten ja sogar. Sie entscheiden sich dann halt nur, sie nicht zu veröffentlichen. Oder nur in verzerrter und sinnentstellender Form.
505 Statistiken + Listen mit Messerattacken etc. findet ihr bei mir…
Link?